Caterpillar Growth, Inhaber Jonas Pfeifert
Vorbemerkung
Caterpillar Growth, Inhaber Jonas Pfeifert (nachstehend auch als "Auftragnehmer" bezeichnet), ist als Dienstleister im Bereich der Personalvermittlung tätig. Im Rahmen dieses Angebots vermittelt der Auftragnehmer geeignete Kandidaten auf Basis von durch den Auftraggeber definierten Anforderungen.
Der Auftragnehmer betreibt die Plattform www.jura-jobportal.de (nachstehend "Website"), über die Kandidaten Bewerbungsunterlagen hochladen können. Diese Kandidaten werden potenziellen Auftraggebern vorgeschlagen und bei Interesse vermittelt.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Form
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Caterpillar Growth gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, sie werden durch den Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt.
Abweichende Vereinbarungen (mindestens in Textform) gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge, sofern nicht anders vereinbart.
Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 2 Pflichten der Parteien
Der Auftragnehmer übernimmt auf Grundlage eines vom Auftraggeber bereitgestellten Anforderungsprofils die Auswahl und Vermittlung geeigneter Kandidaten.
Vermittlungsvorschläge können per E-Mail, telefonisch, per Videokonferenz oder über die Website erfolgen.
Der Auftragnehmer schuldet keinen Vermittlungserfolg und keine Mindestanzahl an Vorschlägen.
Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer mit einem sogenannten "Kanzleilebenslauf", um die Kanzlei für Kandidaten attraktiv zu präsentieren.
Der Auftraggeber trifft innerhalb von drei Werktagen eine Vorauswahl und informiert den Auftragnehmer. Bei Wegfall der Stelle oder Vorkenntnis eines Kandidaten informiert der Auftraggeber umgehend.
Gespräche und Verhandlungen führt der Auftraggeber selbständig. Bei Vertragsangeboten wird Caterpillar Growth parallel informiert.
Ein Vermittlungserfolg liegt vor, wenn ein durch den Auftragnehmer vorgestellter Kandidat ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber eingeht.
Erfolgt eine Anstellung des Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung, besteht ein Honoraranspruch.
§ 3 Vermittlungshonorar und Zahlungskonditionen
Im Erfolgsfall ist ein Vermittlungshonorar entsprechend einer gesonderten Honorarvereinbarung fällig.
Das Honorar wird mit dem ersten Arbeitstag des vermittelten Kandidaten fällig.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Kandidat bei verbundenen Unternehmen angestellt wird oder dessen Daten weitergegeben wurden.
Das Honorar ist auch bei Kündigung innerhalb der Probezeit geschuldet.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beide Parteien können mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.
Wird ein Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeendigung angestellt, ist das Honorar dennoch zu zahlen.
Der Vertrag endet automatisch bei Wegfall des Vermittlungsbedarfs.
§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle erhaltenen Informationen.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen wird zugesichert.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen, ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet.
Der Auftraggeber prüft eigenverantwortlich die Eignung der Kandidaten.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Falschangaben oder Schäden durch Kandidaten.
Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie den Auftragswert begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen bei Übermittlungen.
§ 7 Aufrechnung, Abtretungsverbot
Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur bei rechtskräftigen oder unbestrittenen Ansprüchen zulässig.
Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.